Grundvoraussetzungen für den Eintritt in unseren Kindergarten:
- Sofern ausreichend Platz vorhanden ist, kann Ihr Kind mit 2,5 Jahren in den Kindergarten eintreten.Der örtliche Hauptwohnsitz ist unbedingt erforderlich! Ansonsten wird nach Alter des Kindes und Berufstätigkeit beider Elternteile gereiht.
- Ihr Kind muss physisch und psychisch in der Lage sein, die Zeitspanne in der es vom Elternhaus getrennt ist, gut zu verkraften.
- Um das Vertrauen Ihres Kindes aufbauen zu können, ist eine individuell abgestimmte Steigerung der Aufenthaltsdauer im Kindergarten notwendig.Dies ist mit der gruppenführenden Kindergatenpädagogin in der ersten Woche zu besprechen.
- Bitte schicken Sie Ihr Kind regelmäßig in den Kindergarten, damit es sich an den Tagesablauf gewöhnen und in das Gruppengeschehen integrieren kann.
- Für eine ganztägige Betreuung im Kindergartenn muss das Kind an die Gruppensituation gewöhnt, und mit dem Alltag vertraut sein.
- Ein Kind muss spätestens nach 6stündigem Aufenthalt im Kindergarten ein warmes Mittagessen einnehmen, welches in der Krankenhausküche zubereitet wird, ansonsten muss es abgeholt werden.
Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, so hat der Erhalter das Recht, das Kind vom Kindergarten auszuschließen!